Sie haben sicherlich aus den Nachrichten von aufsehenerregenden Gerichtsverfahren und enormen Klagesummen wegen illegaler Sammlung von Informationen über Nutzer und deren persönliche Daten gehört. Oft machen selbst große Technologieunternehmen Fehler beim Sammeln und Verarbeiten von Nutzerinformationen, wofür sie hohe Klagen und Bußgelder erhalten. Was ist erst mit kleinen Unternehmen, die von diesen gesetzlichen Anforderungen möglicherweise gar nichts wissen.

In diesem Artikel erklären wir ausführlich, wie ein deutsches Unternehmen (und generell jede Website, die mit europäischen Nutzern interagiert) das System der Arbeit mit Nutzerdaten richtig aufbauen und alle gesetzlichen Normen einhalten kann.
Selbst wenn auf der Website nur ein Textfragment und ein Besucherzähler für diese Seite mit Text platziert sind, sammelt sie bereits Nutzerdaten. Zeit ihres Besuchs, Zugangsgerät, Daten über Ihr Alter, Geschlecht, geografische Lage und viele weitere Informationen.

Außerdem sind auf Websites oft Kontaktformulare, Registrierungsformulare, Online-Chats und Zahlungsabwicklungstools platziert. Über diese übermitteln Website-Besucher ihre persönlichen und Zahlungsdaten, die ebenfalls richtig gespeichert, zweckgemäß verwendet und rechtzeitig gelöscht werden müssen. Andernfalls können Website-Betreiber hohe Bußgelder erhalten, bis zu einer halben Million Euro. Die Ordnung der Speicherung, Verarbeitung und Löschung persönlicher Daten von Website-Besuchern wird durch die GDPR Compliance (General Data Protection Regulation) geregelt. Bei weitem nicht alle Websites in Deutschland erfüllen die Anforderungen dieses Gesetzes korrekt. Jede von ihnen läuft Gefahr, dafür ein hohes Bußgeld zu erhalten.
Was muss getan werden, um das Gesetz zum Schutz persönlicher Daten der Nutzer einzuhalten?
Jedes Mal, wenn Sie zum ersten Mal eine neue Website in Europa besuchen, sehen Sie einen Hinweis zur Verarbeitung anonymisierter Cookie-Dateien. Dieses Banner muss unbedingt Informationen darüber enthalten, welche Daten die Website genau verarbeitet. Der Nutzer muss die Möglichkeit haben, die Speicherung von Daten abzulehnen, und nach der Ablehnung kann er die Website trotzdem weiter nutzen. Der Cookie-Banner muss außerdem Links zur Datenschutzrichtlinie und den Nutzungsbedingungen enthalten.
Viele Unternehmen weisen nur auf die Verwendung von Cookies hin. Dabei geben sie keine Möglichkeit, gespeicherte Daten abzulehnen oder zu bearbeiten. Oder sie werfen den Besucher bei Ablehnung sogar von der Website. Für keinen dieser Punkte haben Unternehmen das Recht dazu.

Nachdem der Nutzer die Bedingungen der Datenverarbeitung akzeptiert hat, muss er immer die Möglichkeit haben, seine Entscheidung zu überdenken. Und die Website-Administration muss den Nutzer periodisch erneut nach dieser Erlaubnis fragen.
Dienste, die Websites helfen, Cookie-Banner richtig zu platzieren und die Rechte der Besucher auf Schutz persönlicher Daten einzuhalten, bieten oft kostenlose Tarife an, die für den Umfang der meisten Unternehmenswebsites in Deutschland geeignet sind. Wir möchten zwei Dienste vorstellen, deren kostenlose Tarife für Ihr Unternehmen geeignet sein könnten.
So kann man GDPR auch kostenlos einhalten.
Websites verwenden oft Formulare, in denen der Nutzer persönliche oder Zahlungsdaten angeben muss. Solche Formulare werden zum Beispiel zur Kontaktaufnahme mit Unternehmensmanagern oder zur Bestellabwicklung verwendet.

Unten in solchen Formularen müssen unbedingt Links zur Privacy Policy und den Terms of Use vorhanden sein, denen der Nutzer zustimmen muss. Das Häkchen, das die Annahme der Datenschutzrichtlinie durch den Besucher anzeigt, darf nicht im Voraus gesetzt sein.
Die Datenschutzrichtlinie (oder ein anderes ähnliches Dokument) muss Informationen darüber enthalten:
Eine normale Aufbewahrungsfrist für Daten beträgt einen Monat. Falls für die Verarbeitung eine längere Frist benötigt wird, müssen Sie bei einer Prüfung erklären können, warum Sie die erfassten Daten für einen so langen Zeitraum benötigen.
Die GDPR verpflichtet Website-Betreiber außerdem, die erhaltenen Nutzerdaten zu schützen. Dafür können Zwei-Faktor-Authentifizierung, Datenverschlüsselung und andere Methoden der Cybersicherheit verwendet werden. Wenn Unternehmenswebsites einem Hackerangriff ausgesetzt sind, werden Nutzerdaten eines der Ziele der Angreifer sein. Denn es ist für die Website günstiger, ein hohes Lösegeld zu zahlen, als auf alle Klagen und Bußgelder wegen des Lecks persönlicher Daten zu antworten.

Der Nutzer muss außerdem jederzeit die Möglichkeit haben, alle über ihn gesammelten Daten vollständig zu löschen. Viele Unternehmen sehen auf ihrer Website diese Möglichkeit nicht einmal für den Administrator vor. Darüber hinaus kann der Nutzer einen Export aller über ihn gesammelten Informationen zur Übertragung auf einen anderen Dienst verlangen.
Ein Verstoß gegen einen der aufgeführten Punkte kann hohe Bußgelder nach sich ziehen, die je nachdem steigen, wie schwerwiegend der Verstoß ist und gegenüber wie vielen Nutzern er begangen wurde.
Holen Sie sich eine kostenlose Beratung von unseren Spezialisten darüber, wie korrekt auf Ihrer Website die Arbeit mit persönlichen Daten der Besucher organisiert ist. Dafür müssen Sie eine Anfrage im Kontaktformular auf unserer Website hinterlassen.
Seien Sie sich sicher, dass Sie gerade jetzt nicht gegen das Gesetz verstoßen!